Wenn eine Treppe über Setzstufen verfügt, es sich also um eine geschlossene Treppe handelt, müssen die Stufen um minimal 3 cm unterschritten werden damit eine sichere Begehung erzielt werden kann. Es sei denn, die Auftrittsbreite beträgt mindestens 26 cm, dann könnte auf einen Untertritt verzichtet werden.
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